AGB

A. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich. 

1. Die Sally & Friends AG, CHE-417.004.362, Zürich (nachfolgend «Veranstalterin») veranstaltet, vermarktet und/oder unterstützt Public Viewingsin Zürich oder an einem anderen Veranstaltungsort (nachstehend «Veranstaltung»). 

2. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, gelten für den Erwerb von Tickets für eine Veranstaltung und/oder den Erwerb anderer Angebote der Veranstalterin im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (z.B. Hotel und Gourmet Add-Ons, alle Angebote nachfolgend gemeinsam «Ticket» oder «Angebot») und sämtliche Belange betreffend die Durchführung und den Besuch einer Veranstaltung die jeweils aktuellen Veranstaltungsbedingungen der Veranstalterin (nachstehend «Veranstaltungsbedingungen»). Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes während der Veranstaltung akzeptiert der Ticketkäufer und der konkrete Veranstaltungsbesucher (nachstehend «Ticketkäufer» und/oder «Veranstaltungsbesucher») die Veranstaltungsbedingungen. Soweit nicht im Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets entstandene, wohlerworbene Rechte aus dem Ticket betroffen sind, gilt die jeweils aktuelle, von der Veranstalterin auf www.publicviewing.zuerich/de/veranstaltungsbedingungen veröffentlichte Fassung. Die Veranstalterin ist (insbesondere zur Sicherstellung eines gefahrlosen Ablaufs oder zur Befolgung behördlicher/polizeilicher Anordnungen) berechtigt, zusätzliche Hinweise und verbindliche Weisungen rund um die Veranstaltung zu veröffentlichen oder anlässlich der Veranstaltung vor Ort bekannt zu machen. Diese sind für den Veranstaltungsbesucher ebenso verbindlich wie diese Veranstaltungsbedingungen. Die Veranstalterin empfiehlt deshalb, die Veranstaltungsbedingungen vor dem Besuch der Veranstaltung zu konsultieren.

B. Erwerb von Tickets und Ticketbestimmungen. 

3. Tickets sind ausschliesslich über die Veranstalterin oder die von der Veranstalterin kommunizierten offiziellen Kanäle zu kaufen (nachstehend die «Offiziellen Ticketverkäufer»). Die vorliegenden Veranstaltungsbedingungen gehen dabei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Offiziellen Ticketverkäufers in jedem Fall vor.

4. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs (Handel) ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Die Veranstalterin rät deshalb und aus Sicherheitsgründen auch dringend davon ab, Tickets ausserhalb der offiziellen Verkaufskanäle zu erwerben.

5. Wer sich mit kopierten oder gefälschten Tickets Zutritt zur Veranstaltung verschaffen will, kann abgewiesen, des Ticketmissbrauchs verdächtigt und strafrechtlich verfolgt werden. Kein Einlass erhält und des Ticketmissbrauchs verdächtigt werden kann auch, wer mit einem für bestimmte Alterskategorien ermässigten Ticket versucht, die Veranstaltung zu betreten, ohne die hierfür vorgegebenen Kriterien zu erfüllen (z.B. Erwachsener versucht mit einem ermässigten Kinder-Ticket Einlass zu erhalten). In keinem Fall besteht gegenüber der Veranstalterin ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von gefälschten, kopierten oder missbräuchlich verwendeten Tickets.

6. Bei Widerspruch zwischen den vom Ticketkäufer bestellten und ihm (in allen verwendeten Formen) zugestellten Tickets ist der Ticketkäufer verpflichtet, sich innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Tickets mit der Veranstalterin in Verbindung zu setzen (contact@publicviewing.zuerich), ansonsten die zugesandten Tickets als genehmigt gelten. 

7. Die Veranstalterin behält sich vor, die bereits veröffentlichten Preise der Tickets jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es gelten stets die vom Offiziellen Ticketverkäufer im Zeitpunkt des Erwerbs eines Tickets veröffentlichten Ticketpreise.

8. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises in Fällen, in denen organisatorische und/oder sicherheits- und/oder gesundheitspolitische Massnahmen (wie z.B. eine Maskenpflicht, Abstandsvorschriften etc., vgl. dazu unter Ziffer 21) behördlich angeordnet und/oder aufgrund einer behördlichen Empfehlung von der Veranstalterin umgesetzt werden, ist ausgeschlossen. 

C. Veranstaltungsbestimmungen, Zutrittsvoraussetzungen, Sicherheitsvorschriften, Ordnungsdienste. 

9. Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Veranstaltungsbesucher die nachfolgenden Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen und/oder andere kommunizierte Zutrittsvoraussetzungen der Veranstaltung (nachstehend gemeinsam «Zutrittsvoraussetzungen») erfüllt. Zutrittsvoraussetzungen werden auch auf publicviewing.zuerich veröffentlicht, auf dem Ticket vermerkt oder durch geeignete öffentliche Bekanntmachungen vor Ort kommuniziert.

10. Für Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht gestattet. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab, sollten Verletzungen und/oder Schäden aus der Nichtbeachtung dieser Regel entstehen. 

11. Für Veranstaltungsbesucher gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Zugangszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

12. Die Veranstalterin kann ein Schutzkonzept bzw. eine Pandemieregelung (die «Pandemieregelung») erlassen. Die Pandemieregelung wird auf publicviewing.zuerich veröffentlicht und laufend den aktuellen Erkenntnissen und/oder behördlichen Vorgaben angepasst. Die Einhaltung der Pandemieregelung stellt eine zwingende Voraussetzung für eine Gewährung des Zutritts zur Veranstaltung.

13. Die Veranstalterin, ihr Ordnungs- und Sicherheitsdienst oder andere Hilfspersonen der Veranstalterin vor Ort (nachstehend gemeinsam «Ordnungsdienste») führen an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Veranstaltungsareals während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, die nachfolgend genannten Sicherheitsvorschriften und sämtliche weiteren Weisungen der Ordnungsdienste oder der Polizei vor Ort (nachstehend gemeinsam «Sicherheitsvorschriften») zu beachten bzw. zu befolgen. 

14. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. 

15. Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern) Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht zugelassen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie iPods und andere MP3-Player.

16. Audio- und Videoaufnahmen der an der Veranstaltung auftretenden Acts sind nicht erlaubt. Fotografieren filmen für den privaten Gebrauch mit dem Mobile ist grundsätzlich möglich. 

17. Die Ordnungsdienste sind aus wichtigen Gründen berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern oder den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Verstösse des Veranstaltungsbesuchers gegen die Zutrittsvoraussetzungen, die Sicherheitsvorschriften, das Verbot von Audio- und Videoaufnahmen oder jede behördliche Anordnung.

18. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Soweit an einer Veranstaltung Acts auftreten, hat die Veranstalterin keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der entsprechenden Konzerte.

19. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Schlechte Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets.

20. Für die Durchführung der Veranstaltung können Behörden oder die Veranstalterin zusätzliche Schutz- und/oder Hygienemassnahmen (z.B. Maskenpflicht, Abstandspflicht, Pflicht zur Hinterlassung von Kontaktdaten etc.) anordnen, welche strikt zu befolgen sind. Nichteinhaltung hat den entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.

D. Verschiebung und Absage der Veranstaltung oder von Einzelübertragungen. 

21. Die Veranstalterin behält sich vor, die Veranstaltung als Ganzes oder einzelne Übertragungen innerhalb einer Dauerveranstaltung (nachstehend «Einzelübertragung») ohne Angabe von Gründen abzusagen. 

22. Eine Absage der gesamten Veranstaltung oder einer Einzelübertragung (nachstehend jeweils die «Absage») kann insbesondere auch in Fällen höherer Gewalt oder Handlungen Dritter, wie z.B. ein Absage oder Verschiebung der im Rahmen des Public Viewings übertragenen Events, Absagen seitens der Location, Gewalttätigkeiten etc. erfolgen. 

23. Unter höhere Gewalt fällt insbesondere, aber nicht abschliessend, auch eine Absage infolge eines behördlichen Verbots (oder weitreichender behördlicher Auflagen, welche das Konzept wesentlich tangiert) aufgrund  

(i) der Auswirkungen des Coronavirus (ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefunden oder möglicherweise noch stattfindenden weiteren Ausbreitungswellen und/oder Erregervarianten und unabhängig deren Vorhersehbarkeit) oder infolge einer ähnlichen künftigen Krankheitswelle (Epidemie und/oder Pandemie);  

(ii)der Vorgabe betreffend Stromeinsparungen

oder einer eine bis 20 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung bestehende Unsicherheit darüber, ob die Veranstaltung (wie geplant oder in verkleinerter/modifizierter Form) durchgeführt werden kann oder ob noch ein behördliches Verbot, eine behördliche Einschränkung oder eine behördliche Empfehlung erlassen werden könnte.

24. Wird die Veranstaltung oder eine Einzelübertragung verschoben oder an einen anderen Veranstaltungsort in der Schweiz verlegt (nachstehend «Verschiebung»), gilt das Ticket unabhängig von den Verschiebungsgründen für das Verschiebungsdatum bzw. den neuen Veranstaltungsort. Die Rückgabe (Rückerstattung) oder der Umtausch des Tickets ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

25. Im Falle einer Absage besteht kein Anspruch darauf, dass eine Ersatzveranstaltung am gleichen oder an einem anderen Datum stattfindet. 

26. Im Falle einer Absage gilt grundsätzlich und unter Vorbehalt der Bestimmung in Ziffer 28, dass der Ticketkäufer Anspruch auf Rückerstattung des offiziellen Ticketpreises (d.h. Ticketpreis exkl. Servicegebühr des Offiziellen Ticketverkäufers und exkl. allfälliger Versand- und Zahlgebühren, nachfolgend «Offizieller Ticketpreis») abzüglich der Rückabwicklungsgebühr des Offiziellen Ticketverkäufers und abzüglich einer von der Veranstalterin im konkreten Fall der Absage festzulegenden angemessenen, allgemeinen Aufwandsentschädigung von maximal 20% des Offiziellen Ticketpreises hat (nachstehend «Rückerstattungsregelung»).

27. Die Veranstalterin behält sich vor, dem Ticketkäufer alternativ (d.h. nach Wahl des Ticketkäufers) zur Rückerstattungsregelung bei Absage einen Gutschein im Wert des Offiziellen Ticketpreises anzubieten (nachstehend «Gutscheinregelung»). Ein im Rahmen der Gutscheinregelung ausgestellter Gutschein kann ausschliesslich zum Erwerb von Angeboten der Veranstalterin über den Offiziellen Ticketverkäufer zu den im Zeitpunkt der Einlösung geltenden offiziellen Angebotspreisen eingesetzt werden (Anrechnung auf den offiziellen Angebotspreis im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheines).

28. Der Ticketkäufer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Veranstalterin eine Gutscheinregelung anbietet und dass er ohne Aufpreis mit dem Gutschein ein Ticket oder ein anderes Angebot der Veranstalterin erwerben kann. 

29. Die Modalitäten zur Rückerstattungsregelung (insbesondere zum Zeitpunkt der Rückerstattung) und zur Gutscheinregelung (insbesondere zur Laufzeit eines Gutscheins) werden im Falle einer Absage rechtzeitig (d.h. vor dem Entscheid des Ticketkäufers zwischen der Rückerstattungsregelung und der Gutscheinregelung) auf moonandstars.ch veröffentlicht und/oder (sofern der Veranstalterin persönliche Daten des Ticketkäufers bekannt sind) den Ticketkäufern direkt kommuniziert. 

 30. Entscheidet sich die Veranstalterin in Fällen behördlich auferlegter Einschränkungen (z.B. Limitierung der Anzahl Zuschauer, Verbot von Stehplätzen etc.) dazu, die Veranstaltung trotzdem und entsprechend modifiziert durchzuführen, können die Rückerstattungsregelung und die Gutscheinregelung zur Anwendung gelangen (z.B. im Falle einer Limitierung der Anzahl Zuschauerzahl und bereits zu viel verkaufter Tickets). Im Falle behördlich vorgegebener und von der Veranstalterin umgesetzter Modifikationen (z.B. Umwandlung von Stehplätzen in Sitzplätze, Limitierung der Anzahl Zuschauer) ist die Veranstalterin berechtigt, Preiserhöhungen auch auf bereits verkauften Tickets durchzuführen. Bei Ablehnung der Bezahlung des Aufpreises durch den Ticketkäufer gelangen die Rückerstattungsregelung und/oder die Gutscheinregelung zur Anwendung. Kein Ticketkäufer hat in solchen Fällen Anspruch darauf, dass ihm ein modifiziertes, teureres Ticket tatsächlich angeboten wird und muss diesfalls die Anwendung der Rückerstattungsregelung und/oder der Gutscheinregelung akzeptieren. Die Veranstalterin wird die Modalitäten für die Umsetzung der Modifikationen und allfälliger Preiserhöhungen auf publicviewing.zuerich veröffentlichen und/oder (sofern der Veranstalterin persönliche Daten des Ticketkäufers bekannt sind) den Ticketkäufern direkt kommunizieren. Sie geht dabei grundsätzlich nach dem Prinzip «firstcomefirstserved» vor.

E. Haftung, Haftungsausschluss. 

31. Jegliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die dem Veranstaltungsbesucher infolge einer Absage oder einer Verschiebung entstehen, ist ausgeschlossen. 

32. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. 

33. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung der Veranstalterin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach-, Personen- oder sonstige Vermögensschäden (inkl. mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn) im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung der Veranstaltung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. 

F. Fotos, Filmaufnahmen, Datenschutz. 

34. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich jeder Veranstaltungsbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass er von der Veranstalterin bzw. denn von ihr zur Organisation und Durchführung beigezogenen Hilfspersonen aufgenommen oder fotografiert werden kann. Solche Aufnahmen/Fotos dürfen von der Veranstalterin und den mit ihr verbundenen Medien für die Ausstrahlung im Internet oder in anderen Medien im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung und für Kommunikationszwecke verwendet werden. 

35. Die Veranstalterin und die von ihr zur Organisation und Durchführung beigezogenen Hilfspersonen bearbeiten, verwenden und speichern Daten der Veranstaltungsbesucher ausschliesslich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit und ausschliesslich wenn und soweit dies zur Erbringung ihrer Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Ticketvertriebs, dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit und zur Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände erforderlich oder nützlich ist. 

36. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin. 

G. Schlussbestimmungen. 

37. Die vorliegenden Veranstaltungsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Tickets abgeschlossen wurde. Sollten einzelne Regelungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrem Regelungsgehalt dem von der Veranstalterin gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Lücken. 

38. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht). 

39. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich.